Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
209_1972 AT

209. Verordnung: Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Verordnung: Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen

Auf Grund des § 36 l des Kartellgesetzes 1959,

BGBl. Nr. 272, in der Fassung der 5. Kartellgesetznovelle,

BGBl. Nr. 241/1968, wird verordnet

§ 1. Für die nachstehend angeführten Warengattungen

wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr

Preisempfehlungen, sofern sie nicht gemäß

§ 1 Abs. 2 lit. b des Kartellgesetzes 1959 in

der Fassung der 4. Kartellgesetznovelle, BGBl.

Nr. 174/1962, als Kartell gelten und nicht Empfehlungen

von Kalkulationsrichtlinien gemäß

§ 36 c des Kartellgesetzes 1959 in der Fassung

der 4. Kartellgesetznovelle sind, herauszugeben

oder anzuwenden

1. Photographische Apparate, Blitzlichtapparate

oder Vorrichtungen für photographische

oder kinematographische Zwecke,

2. Schmalfilmkameras und Projektoren,

3. Stehbildprojektionsapparate, photographische

Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate,

4. Apparate und Ausrüstungen für photographische

Laboratorien, Photokopiergeräte

für das Kontaktverfahren, Filmspulen,

Projektionsschirme,

5. Objektive für photographische Zwecke,

6. Belichtungsmesser,

7. unbelichtete Filme für photographische und

kinematographische Zwecke,

8. Photopapiere,

9. Taschen für Photogeräte.

§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung

werden gemäß § 48 b des Kartellgesetzes

1959 in der Fassung der 5. Kartellgesetznovelle

von der Bezirksverwaltungsbehörde mit

Geldstrafe bis zu 60.000 S oder mit Arrest bis

zu acht Wochen bestraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1972

in Kraft und verliert mit 31. Dezember 1972

ihre Wirksamkeit.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →