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209_1967 AT

209. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kaffee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kaffee

Auf Grund des § 3 Abs. 2 lit. b des Außenhandelsgesetzes,

BGBl. Nr. 226/1956, wird mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

17. Jänner 1967, BGBl. Nr. 91, betreffend die

Einfuhr von Kaffee, wird abgeändert wie folgt

§ 2 hat zu lauten

„§ 2. Diese Verordnung verliert ihre Wirksamkeit

mit 30. September 1968."

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