209_1961
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209. Kundmachung: Beitritt Australiens zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 209. Kundmachung: Beitritt Australiens zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
1961_209_0 209. Kundmachung: Beitritt Australiens zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung,
BGBl. Nr. 214/1960, Australien dem Abkommen
über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum
privaten Gebrauch im internationalen Verkehr,
BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.
Die Regierung Australiens hat erklärt, daß
dieses Abkommen auf das Gebiet von Papua und
auf das Treuhandgebiet Neuguinea ausgedehnt
wird.
Das Abkommen wurde für Australien am
1. August 1961 wirksam.