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209_1961 AT

209. Kundmachung: Beitritt Australiens zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Kundmachung: Beitritt Australiens zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung,

BGBl. Nr. 214/1960, Australien dem Abkommen

über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum

privaten Gebrauch im internationalen Verkehr,

BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.

Die Regierung Australiens hat erklärt, daß

dieses Abkommen auf das Gebiet von Papua und

auf das Treuhandgebiet Neuguinea ausgedehnt

wird.

Das Abkommen wurde für Australien am

1. August 1961 wirksam.

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