209_1949
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209. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 209. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
1949_209_0 209. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
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Nach einer Mitteilung des State Department
der Vereinigten Staaten von Amerika ist die
Beitrittsurkunde Finnlands zum Abkommen vom
7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt
(B.G.Bl. Nr. 97 aus 1949) am
30. März 1949 bei der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über
die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt
Finnlands am 29. April 1949 wirksam geworden.