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208_1985 AT

208. Kundmachung: Geltungsbereich des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren samt Ausführungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Kundmachung: Geltungsbereich des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren samt Ausführungsordnung

Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen

(Pariser) Verbandes zum Schutz des

gewerblichen Eigentums hat das Königreich Dänemark

am 1. April 1985 den Budapester Vertrag

über die internationale Anerkennung der Hinterlegung

von Mikroorganismen für die Zwecke von

Patentverfahren, unterzeichnet in Budapest am

28. April 1977, samt Ausführungsordnung (BGBl.

Nr. 104/1984) ratifiziert.

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