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208_1977 AT

208. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1976/77

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1976/77

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des

§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973 und 182/1974

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr

1976/77 höchstens die nachstehende Anzahl

von Begabtenstipendien zu vergeben

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