208_1977
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208. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1976/77
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 208. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1976/77
1977_208_0 208. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1976/77
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973 und 182/1974
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr
1976/77 höchstens die nachstehende Anzahl
von Begabtenstipendien zu vergeben