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208_1967 AT

208. Bundesgesetz: Abschreibung von Forderungen des Bundes gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b. H. aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Bundesgesetz: Abschreibung von Forderungen des Bundes gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b. H. aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung

seiner Forderungen aus der Ablöse von Forderungen

der ehemaligen Sowjetischen Militärbank

in Wien gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b.

H. in der Höhe von

Kapital S 17,547.000' —

und Zinsen S 15,832.268'20.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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