208_1967
AT
208. Bundesgesetz: Abschreibung von Forderungen des Bundes gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b. H. aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 208. Bundesgesetz: Abschreibung von Forderungen des Bundes gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b. H. aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien
1967_208_0 208. Bundesgesetz: Abschreibung von Forderungen des Bundes gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b. H. aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien
Originalquelle öffnen
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung
seiner Forderungen aus der Ablöse von Forderungen
der ehemaligen Sowjetischen Militärbank
in Wien gegen die Wien-Film Gesellschaft m. b.
H. in der Höhe von
Kapital S 17,547.000' —
und Zinsen S 15,832.268'20.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen betraut.