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208_1961 AT

208. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat seit der Kundmachung,

BGBl. Nr. 135/1959, Italien am 3. April 1961

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von

1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels

mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake

Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten

Protokolls, BGBl. Nr. 178/1950, hinterlegt.

Italien hat erklärt, daß die Übermittlung von

Ersuchschreiben wie bisher bewerkstelligt werden

solle. Nur im Verzugsfalle solle von der Möglichkeit

des Artikels 13 Abs. 1 lit. a Gebrauch gemacht

werden.

Die Niederlande haben am 4. August 1960 erklärt,

daß dieses Übereinkommen auf die Niederländischen

Antillen Anwendung findet.

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