208_1961
AT
208. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 208. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls.
1961_208_0 208. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls.
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat seit der Kundmachung,
BGBl. Nr. 135/1959, Italien am 3. April 1961
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von
1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels
mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake
Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten
Protokolls, BGBl. Nr. 178/1950, hinterlegt.
Italien hat erklärt, daß die Übermittlung von
Ersuchschreiben wie bisher bewerkstelligt werden
solle. Nur im Verzugsfalle solle von der Möglichkeit
des Artikels 13 Abs. 1 lit. a Gebrauch gemacht
werden.
Die Niederlande haben am 4. August 1960 erklärt,
daß dieses Übereinkommen auf die Niederländischen
Antillen Anwendung findet.