Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
208_1956 AT

208. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu Spanien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu Spanien.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,

daß in Spanien der Schutz österreichischer Marken

vom Schutz in Österreich unabhängig ist. Bei der

Anmeldung einer Marke in Österreich ist demnach,

wenn die Marke für ein Unternehmen bestimmt

ist, das seinen Sitz in Spanien hat, ein

Nachweis, daß die Marke dort registriert ist,

nicht zu erbringen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →