208_1956
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208. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu Spanien.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 208. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu Spanien.
1956_208_0 208. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu Spanien.
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,
daß in Spanien der Schutz österreichischer Marken
vom Schutz in Österreich unabhängig ist. Bei der
Anmeldung einer Marke in Österreich ist demnach,
wenn die Marke für ein Unternehmen bestimmt
ist, das seinen Sitz in Spanien hat, ein
Nachweis, daß die Marke dort registriert ist,
nicht zu erbringen.