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208_1950 AT

208. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 208. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über

das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

1. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 10. Februar

1950, BGBl. Nr. 60, mit der die Fachgruppenordnung

neuerlich abgeändert wird (4. Fachgruppenordnungsnovelle

— 4. FGO. Nov.), hat

es im Artikel II Z. 2 und 3 jeweils statt „Buchstabe

H" richtig „Buchstabe I" zu lauten.

2. Die Anlage zur Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 1. September 1950,

BGBl. Nr. 183, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes

(ArbGerG-DV.) ist wie folgt zu

berichtigen

a) In der Überschrift zur dritten Spalte ist

auf Seite 825 und 826 des Bundesgesetzblattes

jeweils nach dem Worte „Angestellte"

ein Beistrich einzufügen.

b) Die Überschrift zur dritten Spalte auf

Seite 827 des Bundesgesetzblattes hat

richtig zu lauten: „Für Beschäftigte (§ 2

ArbGerG.) und die entsprechenden Unternehmer".

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