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207_1983 AT

207. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 207. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 198 Lechtal Straße von

km 25,20 (alt) bis km 27,062 (alt) wird, soweit er

durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom

5. Mai 1977, BGBl. Nr. 293, bestimmten —

Abschnitt „Umgehung Kranker Schrofen" für den

Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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