207. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird
verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1977 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien in Entsprechung
eines gemeinsamen Antrages der
Gemeinde Wien und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,
ein Kontingent in Höhe von insgesamt
6000 für die Beschäftigung von Ausländern
festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf
die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt
aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4 des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961.. 800
2. Gehobene medizinisch-technische Dienste
und medizinisch-technischer Fachdienst
gemäß den §§ 25 und 37 des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 102/1961 50
3. Sanitätshilfsdienste gemäß § 44 des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961.. 800
4. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt Wien. 50
5. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien .. 1830
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die
Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 900
6. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung
17 (Anstaltenamt) ........ 180
7. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilungen 20 (Plan- und
Schriftenkammer), 26 (Gebäude des
Kultur-, Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude
und verschiedene Nutzbauten),
31 (Wasserwerke), 32 (Maschinenbau,
Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft
und Heizwerkstätte), 41 (Stadtvermessung),
42 (Stadtgartenamt), 43 (Friedhöfe),
44 (Bäder), 48 (Stadtreinigung
und Fuhrpark), 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb)
und 56 (städtische
Schulverwaltung) sowie der Wiener
Stadtwerke-Verkehrsbetriebe, der Wiener
Stadtwerke-E-Werke und der
Wiener Stadtwerke-Städtische Bestattung
1200
8. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
60
9. Facharbeiter(innen) verschiedener Berufe
in verschiedenen Magistratsabteilungen
60
10. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und
Fürsorger(innen) in den Bereichen der
Magistratsabteilungen 7 (Kulturamt),
11 (Jugendamt), 12 (Sozialamt), 15 (Gesundheitsamt)
und 56 (städtische Schulverwaltung)
70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt
sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1977.