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207_1977 AT

207. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 207. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1977 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien in Entsprechung

eines gemeinsamen Antrages der

Gemeinde Wien und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,

ein Kontingent in Höhe von insgesamt

6000 für die Beschäftigung von Ausländern

festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf

die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt

aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961.. 800

2. Gehobene medizinisch-technische Dienste

und medizinisch-technischer Fachdienst

gemäß den §§ 25 und 37 des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 102/1961 50

3. Sanitätshilfsdienste gemäß § 44 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961.. 800

4. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt Wien. 50

5. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien .. 1830

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die

Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 900

6. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) ........ 180

7. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilungen 20 (Plan- und

Schriftenkammer), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude

und verschiedene Nutzbauten),

31 (Wasserwerke), 32 (Maschinenbau,

Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft

und Heizwerkstätte), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt), 43 (Friedhöfe),

44 (Bäder), 48 (Stadtreinigung

und Fuhrpark), 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb)

und 56 (städtische

Schulverwaltung) sowie der Wiener

Stadtwerke-Verkehrsbetriebe, der Wiener

Stadtwerke-E-Werke und der

Wiener Stadtwerke-Städtische Bestattung

1200

8. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

60

9. Facharbeiter(innen) verschiedener Berufe

in verschiedenen Magistratsabteilungen

60

10. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und

Fürsorger(innen) in den Bereichen der

Magistratsabteilungen 7 (Kulturamt),

11 (Jugendamt), 12 (Sozialamt), 15 (Gesundheitsamt)

und 56 (städtische Schulverwaltung)

70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt

sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1977.

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