207_1970
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207. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1970
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 207. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1970
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1
Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr
1970, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2
Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den folgenden Ansätzen
sicherzustellen
§ 3
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe
zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für
Finanzen betraut.