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207_1961 AT

207. Kundmachung: Aufhebung der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Bewertung bebauter Grundstücke durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 207. Kundmachung: Aufhebung der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Bewertung bebauter Grundstücke durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. März 1961, Z. V 23/60/9, die §§ 1

und 2 der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 4. Mai 1956, BGBl. Nr. 109,

über die Bewertung bebauter Grundstücke als

gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Diese Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

31. August 1961 in Kraft.

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