207_1950
AT
207. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches der Niederlande.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 207. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches der Niederlande.
1950_207_0 207. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches der Niederlande.
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-
Überleitungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128, und
des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-Überleitungsgesetzes
vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 125, wird
festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13
Abs. 1 des Patent-ÜG. 1950 und des § 10 Abs. 1
des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen
des Königreiches der Niederlande verlängert
sind.