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207_1950 AT

207. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches der Niederlande.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 207. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches der Niederlande.

Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128, und

des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-Überleitungsgesetzes

vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 125, wird

festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13

Abs. 1 des Patent-ÜG. 1950 und des § 10 Abs. 1

des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen

des Königreiches der Niederlande verlängert

sind.

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