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206_1995 AT

206. Teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DVR: 0000060 Zl. 23.24.01/12-IV.2/94

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Bulgarien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung in ihrer Sitzung am 29. November 1994 beschlossen hat, die Anwendung jener Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksre-

publik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 21. April 1967 Kundgemacht in BGBl. Nr. 176/1967, welche die sichtvermerksfreie Einreise von bulgarischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Dienstpässen einreisen, gemäß Art. 7 des Abkommens mit Wirksamkeit von 1. Jänner 1995, 0.00 Uhr, bis auf weiteres auszusetzen.

Der oberwähnte Beschluß der Österreichischen Bundesregierung war im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu fassen. In letzter Zeit wurde nämlich wiederholt die illegale und mißbräuchliche Nutzung der rasch wachsenden Zahl sichtvermerksfreier Einreisen bulgarischer Dienstpaßinhaber nach Österreich festgestellt. Die bulgarische Seite wurde darüber auf diplomatischem Wege informiert.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Bulgarien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 12. Dezember 1994

An die Botschaft der Republik Bulgarien

Wien

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