206. Kundmachung: Notifikationen Frankreichs zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande hat Frankreich
gemäß Art. 25 lit. f des Übereinkommens über
die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende
Recht auf dem Gebiet des Schutzes von
Minderjährigen, BGBl. Nr. 446/1975, folgendes
notifiziert
Der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
zu Art. 15 des Übereinkommens
erklärte Vorbehalt wurde mit Wirksamkeit vom
28. April 1984 zurückgezogen.
Die gemäß Art. 11 Abs. 2 des Übereinkommens
erklärte Mitteilung wurde geändert. Der Abs. 2
lit. a dieser Mitteilung hat zu lauten
„a) die im obigen Absatz 1 bezeichneten
Gerichte und Behörden und für Entscheidungen
betreffend das Sorge- und Besuchsrecht
für Kinder das Ministère de la Justice,
Bureau de l'Entraide Judiciaire Internationale
à la Direction des Affaires Civiles et du
Sceau, 13, Place Vendôme, 75001 PARIS."