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206_1984 AT

206. Kundmachung: Notifikationen Frankreichs zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Kundmachung: Notifikationen Frankreichs zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat Frankreich

gemäß Art. 25 lit. f des Übereinkommens über

die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende

Recht auf dem Gebiet des Schutzes von

Minderjährigen, BGBl. Nr. 446/1975, folgendes

notifiziert

Der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

zu Art. 15 des Übereinkommens

erklärte Vorbehalt wurde mit Wirksamkeit vom

28. April 1984 zurückgezogen.

Die gemäß Art. 11 Abs. 2 des Übereinkommens

erklärte Mitteilung wurde geändert. Der Abs. 2

lit. a dieser Mitteilung hat zu lauten

„a) die im obigen Absatz 1 bezeichneten

Gerichte und Behörden und für Entscheidungen

betreffend das Sorge- und Besuchsrecht

für Kinder das Ministère de la Justice,

Bureau de l'Entraide Judiciaire Internationale

à la Direction des Affaires Civiles et du

Sceau, 13, Place Vendôme, 75001 PARIS."

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