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206_1978 AT

206. Kundmachung: Beitritt Bulgariens zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Kundmachung: Beitritt Bulgariens zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Bulgarien dem Übereinkommen

über internationale Beförderungen leicht verderblicher

Lebensmittel und über die besonderen

Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen

zu verwenden sind (ATP), BGBl. Nr. 144/1978,

am 26. Jänner 1978 beigetreten.

Die Beitrittsurkunde enthält den Vorbehalt,

daß sich Bulgarien nicht als an Art. 15 Abs. 2

und 3 des Übereinkommens betreffend die Inanspruchnahme

des Schiedsverfahrens zur Beilegung

von Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien

gebunden betrachtet.

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