206_1978
AT
206. Kundmachung: Beitritt Bulgariens zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 206. Kundmachung: Beitritt Bulgariens zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
1978_206_0 206. Kundmachung: Beitritt Bulgariens zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Bulgarien dem Übereinkommen
über internationale Beförderungen leicht verderblicher
Lebensmittel und über die besonderen
Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen
zu verwenden sind (ATP), BGBl. Nr. 144/1978,
am 26. Jänner 1978 beigetreten.
Die Beitrittsurkunde enthält den Vorbehalt,
daß sich Bulgarien nicht als an Art. 15 Abs. 2
und 3 des Übereinkommens betreffend die Inanspruchnahme
des Schiedsverfahrens zur Beilegung
von Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien
gebunden betrachtet.