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206_1972 AT

206. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Auf Grund des § 25 c Abs. 1 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 192/1971 wird verordnet

Die in der Verordnung vom 6. Juli 1971, BGBl. Nr. 257, festgesetzten Reisezulagen für

Dienstverrichtungen im Ausland werden für die nachstehend angeführten Länder mit Wirksamkeit

vom 1. Juli 1972 wie folgt geändert

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