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206_1958 AT

206. Kundmachung: Hoheitszeichen des Königreiches Dänemark.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Kundmachung: Hoheitszeichen des Königreiches Dänemark.

Auf Grund des § 4 a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht,

daß § 4 a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes

1953 auf Hoheitszeichen des Königreiches Däne-

mark Anwendung findet, die im Markenregister

des Österreichischen Patentamtes für jedermann

zur Einsicht aufliegen.

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