206_1947
AT
206. Verordnung: Verlautbarung des Wortlautes des Markenschutzgesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 206. Verordnung: Verlautbarung des Wortlautes des Markenschutzgesetzes.
1947_206_0 206. Verordnung: Verlautbarung des Wortlautes des Markenschutzgesetzes.
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(1) Auf Grund des § 21, Abs. (2), des Markenschutz-
Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,
B. G. Bl. Nr. 125, wird in der Anlage der Wortlaut
des Markenschutzgesetzes, B. G. Bl Nr. 130/
1935, unter Berücksichtigung der Änderungen,
die sich aus dem Markenschutz-Überleitungsgesetz
ergeben, verlautbart, wobei die bloß zeitweiligen
Bestimmungen des § 4 dieses Gesetzes
außer Betracht bleiben und der frühere § 16 a
die Bezeichnung „§ 17" erhält.
(2) Das im Wortlaut vertlautbarte Gesetz ist
als „Markenschutzgesetz, B. G. Bl. Nr. 206/
1947" zu bezeichnen.