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206_1946 AT

206. Verordnung: Postgebührenordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Verordnung: Postgebührenordnung — PGO.

§ 1. Auf Grund des § 23 des Postgesetzes

(Ah. Patent vom 5. November 1837, P. G.S.

Nr. 47 ex 1838) und des zustimmenden Beschlusses

des Hauptausschusses des Nationalrates

vom 31. Oktober 1946 (Gesetz vom 13. April

1920, St.G.Bl Nr. 180) werden die Postgebühren

für den inländischen Verkehr in Österreich

neu festgesetzt.

§ 2. Postbeförderungsgebühren.

Die Postbeförderungsgebühren betragen

§ 3. Postnebengebühren.

§ 4. Die neuen Gebühren treten mit 1. Jänner

1947 in Kraft.

Gleichzeitig werden alle in diesen Belangen

ergangenen reichsdeutschen Verordnungen aufgehoben.

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