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206_1945 AT

206. Verordnung: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 206. Verordnung: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes.

Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 26. Juni

1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes

während der Zeit der Übergangswirtschaft,

St. G. Bl. Nr. 29, in der Fassung

des Gesetzes vom 3. Oktober 1945, St. G. Bl.

Nr. 186, wird verordnet

In § 1, Abs. (1), des Gesetzes vom 26. Juni

1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes

während der Zeit der Übergangswirtschaft,

St. G. Bl. Nr. 29, in der Fassung

des Gesetzes vom 3. Oktober 1945, St. G. Bl.

Nr. 186, werden die Worte „vor dem 1. November

1945" durch die Worte „vor dem 1. Dezember

1945" ersetzt.

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