206_1945
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206. Verordnung: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 206. Verordnung: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes.
1945_206_0 206. Verordnung: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes.
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Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 26. Juni
1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes
während der Zeit der Übergangswirtschaft,
St. G. Bl. Nr. 29, in der Fassung
des Gesetzes vom 3. Oktober 1945, St. G. Bl.
Nr. 186, wird verordnet
In § 1, Abs. (1), des Gesetzes vom 26. Juni
1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes
während der Zeit der Übergangswirtschaft,
St. G. Bl. Nr. 29, in der Fassung
des Gesetzes vom 3. Oktober 1945, St. G. Bl.
Nr. 186, werden die Worte „vor dem 1. November
1945" durch die Worte „vor dem 1. Dezember
1945" ersetzt.