205. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513, wird verordnet
Der Düngemittel-Gebührentarif, BGBl. Nr. 1009/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 704/1996, wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 lautet
„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von
14,40 S.“
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das
Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III
Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die
Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die
Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.