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205_1997 AT

205. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 205. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513, wird verordnet

Der Düngemittel-Gebührentarif, BGBl. Nr. 1009/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 704/1996, wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von

14,40 S.“

BGBlPdf 205. Kundmachung: Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das

Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III

Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die

Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die

Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.

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