Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
205_1975 AT

205. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der Gemeinden Wilfersdorf und Poysdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 205. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der Gemeinden Wilfersdorf und Poysdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Verlauf der B 7 Brünner Straße wird im

Bereich der Gemeinden Wilfersdorf und Poysdorf

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 46,032, verläßt die bestehende

Straßentrasse bei Plan-km 46,400 in östlicher

Richtung, berührt die Rieden Zeiselbach und

Schmücker und erreicht bei Plan-km 49,500 die

bestehende Straße. Im weiteren folgt die Trasse

mit geringen Abweichungen der bestehenden

Straße und endet bei Plan-km 51,800.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und den Gemeinden Wilfersdorf

und Poysdorf aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1:2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen

des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →