205. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der Gemeinden Wilfersdorf und Poysdorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Verlauf der B 7 Brünner Straße wird im
Bereich der Gemeinden Wilfersdorf und Poysdorf
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Plan-km 46,032, verläßt die bestehende
Straßentrasse bei Plan-km 46,400 in östlicher
Richtung, berührt die Rieden Zeiselbach und
Schmücker und erreicht bei Plan-km 49,500 die
bestehende Straße. Im weiteren folgt die Trasse
mit geringen Abweichungen der bestehenden
Straße und endet bei Plan-km 51,800.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und den Gemeinden Wilfersdorf
und Poysdorf aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1:2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen
des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden
Planunterlagen zu entnehmen.