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205_1945 AT

205. Verordnung: Preisregelungsverordnungs-Novelle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 205. Verordnung: Preisregelungsverordnungs-Novelle — PrRVN.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 17. Juli

1945, St. G. Bl. Nr. 89, mit dem grundsätzliche

Bestimmungen über die Preisregelung erlassen

werden (Preisregelungsgesetz — PrRG.), wird

verordnet

I.

§ 2, Punkt 3, der Preisregelungsverordnung

vom 8. August 1945, St. G. Bl. Nr. 119, erhält

folgende Fassung

„3. als Aufsichtsbehörde das Entscheidungsrecht

über Berufungen gegen Bescheide in Preissachen

und Pachtzinsen für Liegenschaften und über

Miet- und Pachtzinse für Wohn- und Geschäftsräume,

soweit hiedurch die Bestimmungen des

Mietengesetzes nicht berührt werden; über Berufungen

gegen erstinstanzliche Entscheidungen

des Magistrates der Stadt Wien entscheidet das

Staatsamt für Inneres;".

II.

§ 3, Abs. (1), lit. a, Punkt 1, der Preisregelungsverordnung

hat wie folgt zu lauten

„1. die Festsetzung der Preise und Pachtzinse

für Liegenschaften und die Bestimmung der

Pacht- und Mietzinse für Wohn- und Geschäftsräume,

soweit hiedurch die Bestimmungen des

Mietengesetzes nicht berührt werden;".

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