Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
204_1990 AT

204. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

hat das Vereinigte Königreich die Behörde, die

zur Ausstellung der Apostille nach Art. 3 Abs. 1 des

Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher

Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.

Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 272/1989) zuständig ist, für

Jersey mit Wirksamkeit vom 1. März 1990 wie folgt

geändert

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →