Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
204_1984 AT

204. Notenwechsel zwischen Österreich und Thailand betreffend die Abänderung und Verlängerung der Vereinbarung über ein Exportautorisationssystem

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Notenwechsel zwischen Österreich und Thailand betreffend die Abänderung und Verlängerung der Vereinbarung über ein Exportautorisationssystem

(Übersetzung)

Bundesministerium für

Handel, Gewerbe und

Industrie

WIEN

Wien, am 26. März 1984

Sehr geehrte Frau Oranuj!

1. Bezugnehmend auf das zwischen Thailand und

Österreich am 29. April 1982 Kundgemacht in BGBl. Nr. 345/1982 geschlossene Textilabkommen

möchte ich vorschlagen, daß dieses

Abkommen für die Zeit vom 1. Juli 1984 bis

30. Juni 1985 verlängert wird und für eine weitere

Zwölfmonatsdauer automatisch erneuert wird, es

sei denn, daß seine Beendigung nach Konsultationen

zwischen beiden Parteien vereinbart wird.

2. Der Absatz 3 des gegenwärtigen Abkommens

wird abgeändert und umfaßt nur den Export, von

Thailand nach Österreich, von gewebten Blusen

aus synthetischen oder aus künstlichen Spinnstoffen

oder aus Baumwolle, Nr. ex 61.02 der Nomenklatur

des Rates für die Zusammenarbeit auf dem

Gebiete des Zollwesens.

3. Betreffend Hemden aus Geweben aus synthetischen

oder aus künstlichen Spinnstoffen oder aus

Baumwolle, Nr. ex 61.03 der Nomenklatur des

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des

Zollwesens, vereinbaren Österreich und Thailand,

bei Bedarf unverzüglich in Konsultationen einzutreten.

4. Die anderen Vertragsbedingungen und Bestimmungen

des gegenwärtigen Abkommens bleiben

aufrecht.

Wenn der obige Vorschlag für Ihre Regierung

annehmbar ist, begründet diese Note und Ihre

Zustimmungsnote ein Abkommen im obigen Sinne.

Hochachtungsvoll Ihr

Gerhard Waas e. h.

Ministerialrat

Frau Oranuj Osatananda

Geschäftsführender Generaldirektor

Abteilung für Außenhandel

Bangkok

THAILAND

Abteilung für Außenhandel

Bangkok

THAILAND

Wien, am 26. März 1984

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Waas!

Ich nehme Bezug auf Ihre Note vom 26. März

1984, welche wie folgt lautet

„1. Bezugnehmend auf ... (es folgt der weitere

Text der Übersetzung der österreichischen Note in

deutscher Sprache) ... obigen Sinne."

Ich beehre mich zu bestätigen, daß diese Vorgangsweise

annehmbar ist.

Hochachtungsvoll Ihre

Oranuj Osatananda e. h.

Geschäftsführender Generaldirektor

Dr. Gerhard Waas

Ministerialrat

Bundesministerium für

Handel, Gewerbe und Industrie

Wien

ÖSTERREICH

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →