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204_1979 AT

204. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1978

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1978

Auf Grund des § 44 Abs. 5 des Weingesetzes

1961, BGBl. Nr. 187, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 300/1976 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Gesundheit

und Umweltschutz verordnet

§ 1. Für Weine des Jahrganges 1978 werden die

Mindestwerte an Asche (§ 7 c Abs. 1 der Weinverordnung

BGBl. Nr. 321/1961 in der Fassung

BGBl. Nr. 517/1978) bei Weißwein und Roséwein

(Schillerwein) mit 1,20 Gramm je Liter und bei

Rotwein mit 1,50 Gramm je Liter festgelegt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember

1978 in Kraft.

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