204. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf und Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Albs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der A 21 Wiener Außenring
Autobahn wird im Bereich der Gemeinden
Vösendorf, Hennersdorf und Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im unmittelbaren Anschluß an den Knoten
Vösendorf (Überschneidung mit der A 2 Südautobahn)
bei Plan-km 0,00 und verläuft in
östlicher Richtung zur Anschlußstelle Vösendorf
(Anbindung der Landesstraße 2008 Laxenburger
Straße). In der Folge berührt die Trasse das Gemeindegebiet
von Hennersdorf, erreicht bei Plan-
km 3,80 das Gebiet der Stadt Wien und endet
im Bereich der Überführung der B 16 Ödenburger
Straße bei Plan-km 4,45.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung, beim Magistrat der Stadt
Wien und bei den Gemeinden Vösendorf und
Hennersdorf aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1 : 5000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Der in
dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen beträgt
75 m beiderseits der Straßenachse.