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204_1975 AT

204. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf und Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf und Wien

Auf Grund des § 4 Albs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der A 21 Wiener Außenring

Autobahn wird im Bereich der Gemeinden

Vösendorf, Hennersdorf und Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im unmittelbaren Anschluß an den Knoten

Vösendorf (Überschneidung mit der A 2 Südautobahn)

bei Plan-km 0,00 und verläuft in

östlicher Richtung zur Anschlußstelle Vösendorf

(Anbindung der Landesstraße 2008 Laxenburger

Straße). In der Folge berührt die Trasse das Gemeindegebiet

von Hennersdorf, erreicht bei Plan-

km 3,80 das Gebiet der Stadt Wien und endet

im Bereich der Überführung der B 16 Ödenburger

Straße bei Plan-km 4,45.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung, beim Magistrat der Stadt

Wien und bei den Gemeinden Vösendorf und

Hennersdorf aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1 : 5000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Der in

dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen beträgt

75 m beiderseits der Straßenachse.

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