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204_1959 AT

204. Verordnung: Abänderung der Fettverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Verordnung: Abänderung der Fettverordnung.

Auf Grund der §§ 6 und 7 des Lebensmittelgesetzes

1951, BGBl. Nr. 239, wird von den

Bundesministerien für soziale Verwaltung, für

Justiz, für Land- und Forstwirtschaft und für

Handel und Wiederaufbau und auf Grund des

§ 7 a des Lebensmittelgesetzes 1951 vom Bundesministerium

für soziale Verwaltung im Einvernehmen

mit den Bundeministerien für Justiz, für

Land- und Forstwirtschaft und für Handel und

Wiederaufbau verordnet

Die Verordnung der Bundesministerien für

soziale Verwaltung, für Justiz, für Land- und

Forstwirtschaft und für Handel und Wiederaufbau

vom 21. Mai 1957, BGBl. Nr. 122 (Fettverordnung),

wird abgeändert wie folgt

1. § 1 lit. b hat zu lauten

„b) aus dem Ausland eingeführten Fetten, die

anläßlich der Einfuhr nach den Z.T.-

Nrn. 15.02 B, 15.06, 15.12 A und 15.17 des

geltenden Zolltarifs deklariert worden sind,

oder bei denen sonst aus der Warenerklärung

abgeleitet werden kann, daß sie

für den menschlichen Genuß weder unmittelbar

noch mittelbar bestimmt sind;"

2. § 6 hat zu lauten

„§ 6. Die Bestimmungen dieser Verordnung

finden auf von Seetieren stammende Fette keine

Anwendung."

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