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204_1948 AT

204. Verordnung: Abänderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Kirchschlag und Wiener Neustadt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 204. Verordnung: Abänderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Kirchschlag und Wiener Neustadt.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der Fassung

des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der n.-ö. Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinden Hollenthon und Lichtenegg

werden aus dem Gerichtsbezirke Wiener

Neustadt ausgeschieden und dem Gerichtsbezirke

Kirchschlag zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. November

1948 in Kraft.

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