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203_1995 AT

203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Italien am 22. Februar 1995 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 76/1995) hinterlegt.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 hat Italien als zentrale Behörde bestimmt: Italian Ministry of Justice — Central Office for the justice of minors.

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