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203_1987 AT

203. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Auf Grund der §§ 4 und 7 des Bundesgesetzes

über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern

und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, sowie der

§§ 7, 8, 39 und 40 des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 472/1986, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst über die Eignungsprüfungen,

Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an

Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und

Sportlehrern, BGBl. Nr. 623/1975, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 70/1978, 59/1980,

70/1982 und 141/1985 wird wie folgt geändert

1. In der Anlage A (Umfang der praktischen Prüfung

im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 2

Abs. 1 lit. b) Abschnitt IV (Lehrwarte)

a) lautet in Z 3 (Lehrwarte für Sportschießen/

Pistole) die lit. b

„b) Olympisches Schnellfeuerprogramm oder

Wettkampfprogramm Sportpistole

(Bedingungen nach dem Reglement der

Union Internationale de Tir) . . . 500 Ringe.";

b) treten an die Stellen der bisherigen Z 5 (Lehrwarte

für Bergsteigen/Skibergsteigen) und Z 6

(Lehrwarte für Bergsteigen) folgende Z 5 und 6

„5. Lehrwarte Hochalpin

Für die Ausbildung zum Lehrwart Hochalpin

ist nachzuweisen

Wie Abschnitt IV Z l, jedoch zusätzlich

sicheres Bewegen im weglosen Gelände, Klettern

im Schwierigkeitsgrad + 3 in Fels, Eisgehen,

sicheres Abfahren im mittelsteilen

Gelände mit Tourenausrüstung.

6. Lehrwarte Alpin

Für die Ausbildung zum Lehrwart Alpin ist

nachzuweisen

Wie Abschnitt IV Z l, jedoch zusätzlich

sicheres Bewegen im weglosen Gelände, Klettern

im Schwierigkeitsgrad +2 in Bodennähe.";

c) erhält die Z 8 die Bezeichnung „8. Lehrwarte

für die Sportausübung der Amputierten, Blinden,

Rollstuhlfahrer oder Spastiker";

d) werden nach Z 8 folgende Z 9 bis 12 angefügt

„9. Lehrwarte für die Sportausübung geistig

Behinderter

Wie Z 8 sinngemäß.

10. Lehrwarte für Skilanglauf und Skiwandern

Für die Ausbildung zum Lehrwart für Skilanglauf

und Skiwandern ist nachzuweisen

Wie Abschnitt IV Z 1, jedoch zusätzlich

Diagonalschritt ohne Fehlformen,

Doppelstockschub mit Variationen,

Umtreten und Richtungsänderungen im

Abfahren.

11. Skitourenwarte

Für die Ausbildung zum Skitourenwart ist

nachzuweisen

Wie Abschnitt IV Z 1, jedoch zusätzlich

Skilaufen

Schwingen (mit gleichzeitiger Umkantbewegung),

in unverspurtem Schnee,

auf einem Hang, der mindestens

150 Höhenmeter aufweist,

mit einem 5 kg schweren Rucksack,

ohne stehenzubleiben.

Bergsteigen

Klettern mit einwandfreier Technik,

im Schwierigkeitsgrad 2 als Führender;

Abseilen.

12. Lehrwarte für Wandern

Für die Ausbildung zum Lehrwart für Wandern

ist nachzuweisen

Wie Abschnitt IV Z l, jedoch zusätzlich

genormte Ausdauerbelastung unter Kontrolle

des Arbeitspulses.";

e) werden die Begriffe „Übungsleiter für Kinderskilauf

und Jugendskirennlauf" und „Fit-

Übungsleiter" jeweils durch die Begriffe „Lehrwart

für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf" und

„Lehrwart Fit-allgemein" ersetzt.

2. In der Anlage B (Umfang der Abschluß- und

Befähigungsprüfung gemäß § 11 Abs. 1)

Abschnitt IV (Lehrwarte)

a) treten an die Stelle der bisherigen Z 5 (Lehrwarte

für Bergwandern), Z 6 (Lehrwarte für Bergsteigen/

Skibergsteigen) und Z 7 (Lehrwarte für

Bergsteigen) folgende Z 5 bis 7

„5. Lehrwarte für Wandern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung

von Lehrwarten für Wandern umfaßt

a) je eine mündliche Prüfung in

aa) Sportbiologie und Erste Hilfe,

bb) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

cc) Kartenkunde und Orientierung;

b) eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen

Übungen (Lehrauftritt —

Durchführung einer Wanderung).

6. Lehrwarte Alpin

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung

von Lehrwarten Alpin umfaßt

a) je eine mündliche Prüfung in

aa) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

bb) Sportbiologie und Erste Hilfe,

cc) Tourenplanung,

dd) Kartenkunde und Orientierung;

b) je eine praktische Prüfung in

aa) praktischen und praktisch-methodischen

Übungen (Lehrauftritt), verbunden

mit Führungsverhalten,

bb) Bergrettung (praktische Demonstration).

7. Lehrwarte Hochalpin

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung

von Lehrwarten/Hochalpin umfaßt

a) je eine mündliche Prüfung in

aa) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

bb) Kartenkunde und Orientierung,

cc) Tourenplanung,

dd) Sportbiologie und Erste Hilfe,

ee) Schnee- und Lawinenkunde;

b) je eine praktische Prüfung in

aa) Felsausbildung oder Eisausbildung

oder Winterausbildung (Lehrauftritt),

bb) Bergrettung (praktische Demonstration).";

b) erhält die Z 9 die Bezeichnung „9. Lehrwarte

für die Sportausübung der Amputierten, Blinden,

Rollstuhlfahrer oder Spastiker";

c) werden nach Z 9 folgende Z 10 bis 12 angefügt

„10. Lehrwarte für die Sportausübung geistig

Behinderter

Wie Z 9 sinngemäß.

11. Lehrwarte für Skilanglauf und Skiwandern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung

von Lehrwarten für Skilanglauf und

Skiwandern umfaßt

a) je eine mündliche Prüfung in

aa) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

bb) Bewegungslehre und Biomechanik,

cc) Trainingslehre,

dd) Sportbiologie und Erste Hilfe;

b) je eine praktische Prüfung in

aa) praktischen Übungen (Langlauf-

Technikprogramm) ,

bb) praktisch-methodischen Übungen

(Lehrauftritt).

12. Skitourenwarte

Die Abschlußprüfung zur Ausbildung von

Skitourenwarten umfaßt

a) je eine mündliche Prüfung in

aa) Pädagogik, Didaktik, Methodik,

bb) Schnee- und Lawinenkunde,

cc) Alpinkunde und alpine Unfallkunde,

dd) Sportbiologie und Erste Hilfe;

b) je eine praktische Prüfung in

aa) Skilauf im Gelände,

bb) Bergrettung;

c) eine praktische Prüfung (Lehrauftritt) in

Tourenplanung, Tourenführung.";

d) werden die Begriffe „Übungsleiter für Kinderskilauf

und Jugendskirennlauf" und „Fit-

Übungsleiter" jeweils durch die Begriffe „Lehrwart

für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf" und

„Lehrwart Fit-allgemein" ersetzt.

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