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203_1986 AT

203. Kundmachung: Aufhebung des § 8 der Richtlinien gemäß § 31 Abs.3 Z 21 ASVG über die Befreiung von der Rezeptgebühr durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Kundmachung: Aufhebung des § 8 der Richtlinien gemäß § 31 Abs.3 Z 21 ASVG über die Befreiung von der Rezeptgebühr durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. Dezember 1985, V 57/85-8, dem Bundesminister

für soziale Verwaltung zugestellt am

13. März 1986, den § 8 der „Richtlinien gemäß

§ 31 Abs. 3 Z 21 ASVG über die Befreiung von der

Rezeptgebühr" (Beschluß des Präsidialausschusses

des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

vom 28. Mai 1979, kundgemacht

in „Soziale Sicherheit", Amtliche Verlautbarung

Nr. 63/1981) als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1986 in Kraft.

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