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203_1974 AT

203. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Lunz am See

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Lunz am See

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 25 Erlauftal Straße

wird im Bereich der Gemeinde Lunz am See

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 43,900 im Einmündungsbereich der

Landesstraße 6174 und weicht bis Plan-km 44,400

nur unwesentlich von der bestehenden Trasse ab.

In weiterer Folge verläßt sie die alte Trasse in

südwestlicher Richtung, umfährt die Gemeinde

Lunz am See, kreuzt die Bahnlinie Waidhofen

an der Ybbs—Kienberg-Gaming bei Bahn-

km 54,067 und bindet in die bestehende Straßentrasse

bei Plan-km 46,360 wieder ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und bei der Gemeinde Lunz am

See aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2

genannte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits

der Straßenachse.

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