203. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Lunz am See
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 25 Erlauftal Straße
wird im Bereich der Gemeinde Lunz am See
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Plan-km 43,900 im Einmündungsbereich der
Landesstraße 6174 und weicht bis Plan-km 44,400
nur unwesentlich von der bestehenden Trasse ab.
In weiterer Folge verläßt sie die alte Trasse in
südwestlicher Richtung, umfährt die Gemeinde
Lunz am See, kreuzt die Bahnlinie Waidhofen
an der Ybbs—Kienberg-Gaming bei Bahn-
km 54,067 und bindet in die bestehende Straßentrasse
bei Plan-km 46,360 wieder ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Lunz am
See aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2
genannte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits
der Straßenachse.