203_1972
AT
203. Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1972 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 203. Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1972 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 1/1972
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 1/1972
(In der 9. gemeinsamen Sitzung am
22. März 1972 gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 4/1972 Der Beschluß Nr. 4/1972 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 202/1972 verlautbart ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien
des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.