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203_1970 AT

203. Kundmachung: Emblem der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Kundmachung: Emblem der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38 in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 79/1969,

wird kundgemacht, daß das in der Anlage abgebildete

Emblem der Organisation der erdölexportierenden

Länder (OPEC) von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

ist.

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