203_1966
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203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen und Vornamen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen und Vornamen
1966_203_0 203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen und Vornamen
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Nach Mitteilung des Eidgenössischen Politischen
Departements erfolgte die Hinterlegung
der niederländischen Ratifikationsurkunde zum
Übereinkommen über die Änderung von Namen
und Vornamen, BGBl. Nr. 278/1965, am 28. März
1962 nicht nur für das Königreich in Europa,
sondern auch für Surinam, die Niederländischen
Antillen und Niederländisch-Neuguinea.
Weiters hat Frankreich am 16. Juli 1960 notifiziert,
daß das Übereinkommen auf folgende
überseeische Gebiete Anwendung findet: Inseln
St. Pierre und Miquelon, Französisch-Somaliland,
Neu-Kaledonien mit abhängigen Gebieten, Französisch-
Polynesien, mit Ausnahme des Archipels
der Komoren.