Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
203_1966 AT

203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen und Vornamen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen und Vornamen

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Politischen

Departements erfolgte die Hinterlegung

der niederländischen Ratifikationsurkunde zum

Übereinkommen über die Änderung von Namen

und Vornamen, BGBl. Nr. 278/1965, am 28. März

1962 nicht nur für das Königreich in Europa,

sondern auch für Surinam, die Niederländischen

Antillen und Niederländisch-Neuguinea.

Weiters hat Frankreich am 16. Juli 1960 notifiziert,

daß das Übereinkommen auf folgende

überseeische Gebiete Anwendung findet: Inseln

St. Pierre und Miquelon, Französisch-Somaliland,

Neu-Kaledonien mit abhängigen Gebieten, Französisch-

Polynesien, mit Ausnahme des Archipels

der Komoren.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →