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202_1973 AT

202. Briefwechsel über die Streichung des Anhanges zum Briefwechsel betreffend die Einzelheiten des Preisgarantieabkommens für Exporte von österreichischem Wein in die Europäischen Gemeinschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Briefwechsel über die Streichung des Anhanges zum Briefwechsel betreffend die Einzelheiten des Preisgarantieabkommens für Exporte von österreichischem Wein in die Europäischen Gemeinschaften

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE MISSION BEI DEN

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, am 10. April 1973

Herr Generaldirektor,

Ich beehre mich, auf die Gespräche zwischen

Vertretern der Generaldirektion „Landwirtschaft"

der EG-Kommission und der zuständigen österreichischen

Behörden am 18. Oktober 1972 Bezug

zu nehmen, bei denen Einvernehmen darüber

erzielt wurde, den Anhang zum Briefwechsel

zwischen der Österreichischen Mission bei den

Europäischen Gemeinschaften und der Generaldirektion

„Landwirtschaft" der EG-Kommission

vom 4. November 1970 Kundgemacht unter BGBl. Nr. 157/1971 zu streichen, welcher

wie folgt lautet

„Anhang

Es besteht Einverständnis darüber, daß Weine,

die mit eingeführten Weinen verschnitten sind,

nicht unter diese Garantie fallen, d. h. von einer

etwaigen Ausgleichsabgabe nicht befreit werden.

Folglich werden alle aus der Republik Österreich

nach der Gemeinschaft ausgeführten Weine, denen

keine Ausfuhrbescheinigung beiliegt, als verschnittene

Weine behandelt."

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis der

österreichischen Bundesregierung mitzuteilen, daß

diese Streichung am 1. Mai 1973 in Kraft tritt.

Ich bitte Sie, mir Ihrerseits das Einverständnis

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

zur Streichung des genannten Anhangs

bestätigen zu wollen. Diese Streichung bedeutet,

daß die unter I des oberwähnten Briefwechsels

angeführten Erzeugnisse nur dann in die Gemeinschaft

eingeführt werden können, wenn ihnen

eine von einer österreichischen Handelskammer

ausgestellte Ausfuhrbescheinigung beiliegt.

Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den

Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Für die Österreichische Bundesregierung

S. Hausberger m. p.

Geschäftsträger a. i.

Herrn Generaldirektor-Stellvertreter

Adolfo PIZZUTI

Generaldirektion Landwirtschaft

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Brüssel

(Übersetzung)

KOMMISSION DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Generaldirektion Landwirtschaft

Brüssel, am 10. April 1973

Herr Geschäftsträger,

Ich beehre mich, hiemit den Erhalt Ihrer Note

vom gleichen Tag folgenden Inhalts zu bestätigen:,

Ich beehre mich, auf die Gespräche zwischen

Vertretern der Generaldirektion „Landwirtschaft"

der EG-Kommission und der zuständigen österreichischen

Behörden am 18. Oktober 1972 Bezug

zu nehmen, bei denen Einvernehmen darüber

erzielt wurde, den Anhang zum Briefwechsel

zwischen der Österreichischen Mission bei den

Europäischen Gemeinschaften und der Generaldirektion

„Landwirtschaft" der EG-Kommission

vom 4. November 1970 zu streichen, welcher

wie folgt lautet

„Anhang

Es besteht Einverständnis darüber, daß Weine,

die mit eingeführten Weinen verschnitten sind,

nicht unter diese Garantie fallen, d. h. von einer

etwaigen Ausgleichsabgabe nicht befreit werden.

Folglich werden alle aus der Republik Österreich

nach der Gemeinschaft ausgeführten Weine, denen

keine Ausfuhrbescheinigung beiliegt, als verschnittene

Weine behandelt."

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis der

österreichischen Bundesregierung mitzuteilen, daß

diese Streichung am 1. Mai 1973 in Kraft tritt.

Ich bitte Sie, mir Ihrerseits das Einverständnis

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

zur Streichung des genannten Anhangs

bestätigen zu wollen. Diese Streichung bedeutet,

daß die unter I des oberwähnten Briefwechsels

angeführten Erzeugnisse nur dann in die Gemeinschaft

eingeführt werden können, wenn ihnen

eine von einer österreichischen Handelskammer

ausgestellte Ausfuhrbescheinigung beiliegt.'

Ich beehre mich, Ihnen hiezu das Einverständnis

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, den

Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

A. Pizzuti m. p.

Herrn Ministerialrat

Simon HAUSBERGER

Geschäftsträger a. i.

der Österreichischen Mission bei den

Europäischen Gemeinschaften

Brüssel

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