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202_1972 AT

202. Verlautbarung des Beschlusses Nr. 4/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Verlautbarung des Beschlusses Nr. 4/1972 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 4/72

BESCHLUSS DES RATES Nr. 4/1972

(In der 9. gemeinsamen Sitzung am 22. März

1972 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Beschluß des Rates Nr. 4/1968 Verlautbart unter BGBl. Nr. 247/1968 und Nr. 424/1968, verlängert

durch die Beschlüsse des Rates Nr. 5/1969 Verlautbart unter BGBl. Nr. 160/1969,

Nr. 1/1970 Verlautbart unter BGBl. Nr. 125/1970 und Nr. 6/1971 Verlautbart unter BGBl. Nr. 188/1971 bleibt

bis 31. Dezember 1972 in Kraft.

2. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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