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202_1971 AT

202. Kundmachung: Beitritt Saudi-Arabiens zur Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Kundmachung: Beitritt Saudi-Arabiens zur Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Nach Mitteilung des Generaldirektors der

Organisation für Erziehung, Wissenschaft und

Kultur der Vereinten Nationen hat Saudi-

Arabien am 20. Jänner 1971 seine Beitrittsurkunde

zur Konvention zum Schutz von

Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBl.

Nr. 58/1964, letzte Kundmachung betreffend den

Geltungsbereich BGBl. Nr. 402/1968) hinterlegt.

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