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202_1966 AT

202. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Politischen

Departements erfolgte die Hinterlegung

der niederländischen Ratifikationsurkunde zum

Übereinkommen über den internationalen Austausch

von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten,

BGBl. Nr. 277/1965, am 28. März

1962 nicht nur für das Königreich in Europa,

sondern auch für Surinam, die Niederländischen

Antillen und Niederländisch-Neuguinea.

Weiters hat Frankreich am 12. Juli 1960 notifiziert,

daß das Übereinkommen auf folgende

überseeische Gebiete Anwendung findet: Inseln

St. Pierre und Miquelon, Französisch-Sornaliland,

Neu-Kaledonien mit abhängigen Gebieten, Französisch-

Polynesien, mit Ausnahme des Archipels

der Komoren.

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