202_1960
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202. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 202. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).
1960_202_0 202. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen wurde der Geltungsbereich
des Zollabkommens über den internationalen
Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBl.
Nr. 92/1960, durch Beitritt beziehungsweise Ratifikation
seitens folgender Staaten erweitert
Staat: Datum des Inkrafttretens
Norwegen 31. Mai 1960
Finnland 12. September 1960
Schweiz 5. Oktober 1960
Niederlande 25. Oktober 1960
Jugoslawien 21. November 1960
Die Schweiz hat bei der Hinterlegung ihrer
Ratifikationsurkunde erklärt, daß das vorliegende
Abkommen für die Dauer der schweizerisch-
liechtensteinischen Zollunion auch für
Liechtenstein in Geltung steht.