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202_1960 AT

202. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen wurde der Geltungsbereich

des Zollabkommens über den internationalen

Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBl.

Nr. 92/1960, durch Beitritt beziehungsweise Ratifikation

seitens folgender Staaten erweitert

Staat: Datum des Inkrafttretens

Norwegen 31. Mai 1960

Finnland 12. September 1960

Schweiz 5. Oktober 1960

Niederlande 25. Oktober 1960

Jugoslawien 21. November 1960

Die Schweiz hat bei der Hinterlegung ihrer

Ratifikationsurkunde erklärt, daß das vorliegende

Abkommen für die Dauer der schweizerisch-

liechtensteinischen Zollunion auch für

Liechtenstein in Geltung steht.

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