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202_1947 AT

202. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 202. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, B. G. Bl.

Nr. 33, über das Bundesgesetzblatt in der derzeit

geltenden Fassung wird kundgemacht

1. Im Bundesgesetz vom 21. März 1947,

B. G. Bl. Nr. 85, zur Ausführung des Gesetzes

vom 19. September 1945, St.G.Bl. Nr. 174,

über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des

Landbewirtschaftungsrechtes hat es zu lauten

Im § 22, Abs. (2), statt „eines gültigen

Übereinkommens" richtig „eines gütlichen Übereinkommens";

im § 23, Abs. (9), statt „die von

ihr geschlossenen Vergleiche" richtig „die vor ihr

geschlossenen Vergleiche".

2. In der Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 27. März 1947,

B.G.Bl. Nr. 99, betreffend pharmazeutische

Spezialitäten (Spezialitätenordnung), hat es zu

lauten

Im § 3, 2. Zeile, § 6, 4. Zeile, und § 13,

Abs. (3), 3. Zeile, statt „Späzialität" richtig

„Spezialität". Im § 8, Abs. (1), Z. 9, 2. Zeile,

statt „Erinnerung" richtig „Einrichtung". Im § 8,

Abs. (2), lit. b, 2. Zeile, statt „belegen" richtig

„beilegen". Weiters hat im § 8, Abs. (2), 5. Zeile,

nach dem Worte „Druckwerke" das Satzzeichen

(Punkt) zu entfallen.

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