201. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Amtszulagen der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 53a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 94/2000, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
verordnet
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Amtszulagen
der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG, BGBl. II Nr. 377/2001, wird wie folgt
geändert
1. Der Einleitungssatz des § 2 lautet
„§ 2. Für die Studienjahre 2000/2001, 2001/2002 und 2002/2003 werden folgende Amtszulagen
festgesetzt:“
2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt
„§ 4a. Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr
2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten.“
3. Dem § 6 wird folgender § 7 angefügt
„§ 7. Die §§ 2 und 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 201/2003 treten mit 1. Oktober
2002 in Kraft.“