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201_2003 AT

201. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Amtszulagen der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Amtszulagen der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG

Auf Grund des § 53a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. I Nr. 94/2000, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

verordnet

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Amtszulagen

der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG, BGBl. II Nr. 377/2001, wird wie folgt

geändert

1. Der Einleitungssatz des § 2 lautet

„§ 2. Für die Studienjahre 2000/2001, 2001/2002 und 2002/2003 werden folgende Amtszulagen

festgesetzt:“

2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt

„§ 4a. Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr

2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten.“

3. Dem § 6 wird folgender § 7 angefügt

„§ 7. Die §§ 2 und 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 201/2003 treten mit 1. Oktober

2002 in Kraft.“

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