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201_1989 AT

201. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage

ich dem Bundesminister im Bundeskanzleramt

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef RIEGLER die

sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich

des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten

(allgemeiner und besonderer Wirkungsbereich)

Die im Abschn. A Z 1 des Teils 2 der Anlage zu § 2

des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/

1987, genannten Angelegenheiten des Hinwirkens

auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen

Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten)

und die im Abschn. A Z 5 des Teils 2 der Anlage

genannten Allgemeinen Angelegenheiten der Verwaltungsreform,

Allgemeinen Angelegenheiten der

Hilfsmittel der Verwaltung, Allgemeinen Angelegenheiten

des Formularwesens sowie Allgemeinen

Angelegenheiten der automationsunterstützten

Datenverarbeitung, soweit sie Gegenstand der Verwaltungsreform

sind.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung

und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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