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201_1980 AT

201. Verordnung: Abänderung der Tankfahrzeugverordnung 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Verordnung: Abänderung der Tankfahrzeugverordnung 1967

Auf Grund der §§ 2 Abs. 3, 8, 12 Abs. 5,

21 Abs. 1 und 35 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über die Beförderung gefährlicher Güter auf der

Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes

1967 und der Straßenverkehrsordnung

1960 (GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, wird

im Einvernehmen mit den Bundesministern für

Handel, Gewerbe und Industrie und für soziale

Verwaltung verordnet

Artikel I

Die Tankfahrzeugverordnung 1967, BGBl.

Nr. 400, wird wie folgt geändert

Die Promulgationsklausel hat zu lauten

„Auf Grund der §§ 2 Abs. 3, 8, 12 Abs. 5,

21 Abs. 1 und 35 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über die Beförderung gefährlicher Güter auf der

Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes

1967 und der Straßenverkehrsordnung

1960 (GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, wird

verordnet:"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 19. Mai 1980 in

Kraft.

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