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201_1966 AT

201. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Botschaft

in Wien hat Belgien am 13. Mai 1966 seine

Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über

die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden

und den Verzicht auf ihre Beglaubigung,

BGBl. Nr. 276/1965, hinterlegt, -wobei

anstelle der im Anhang zum Übereinkommen

genannten Behörde der Standesbeamte, der das

Personenstandsbuch führt, als die in Artikel 2

des Übereinkommens erwähnte zuständige Behörde

bezeichnet wurde.

Das Übereinkommen ist für Belgien am

12. Juni 1966 in Kraft getreten.

Weiters erfolgte nach einer Mitteilung des

Eidgenössischen Politischen Departements die

Hinterlegung der niederländischen Ratifikationsurkunde

zu diesem Übereinkommen am 4. Dezember

1959 nicht nur für das Königreich in

Europa, sondern auch für Surinam, die Niederländischen

Antillen und Niederländisch-Neuguinea.

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