201. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Botschaft
in Wien hat Belgien am 13. Mai 1966 seine
Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über
die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden
und den Verzicht auf ihre Beglaubigung,
BGBl. Nr. 276/1965, hinterlegt, -wobei
anstelle der im Anhang zum Übereinkommen
genannten Behörde der Standesbeamte, der das
Personenstandsbuch führt, als die in Artikel 2
des Übereinkommens erwähnte zuständige Behörde
bezeichnet wurde.
Das Übereinkommen ist für Belgien am
12. Juni 1966 in Kraft getreten.
Weiters erfolgte nach einer Mitteilung des
Eidgenössischen Politischen Departements die
Hinterlegung der niederländischen Ratifikationsurkunde
zu diesem Übereinkommen am 4. Dezember
1959 nicht nur für das Königreich in
Europa, sondern auch für Surinam, die Niederländischen
Antillen und Niederländisch-Neuguinea.