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201_1959 AT

201. Verordnung: Verbot des Befahrens von Bundesstraßen im Land Tirol mit bestimmten Lastkraftwagen am Sonntag, dem 13. September 1959.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Verordnung: Verbot des Befahrens von Bundesstraßen im Land Tirol mit bestimmten Lastkraftwagen am Sonntag, dem 13. September 1959.

Auf Grund der §§ 3, 29 und 68 des Straßenpolizeigesetzes

vom 12. Dezember 1946, BGBl.

Nr. 46/1947, wird verordnet

§ 1. (1) Am Sonntag, dem 13. September 1959,

ist von 0 Uhr bis 24 Uhr das Befahren aller

Bundesstraßen im Land Tirol mit Lastkraftwagen,

an denen Anhänger mit mehr als 750 kg

Gesamtgewicht mitgeführt werden, und mit Sattelkraftfahrzeugen

verboten.

(2) Dieses Verbot gilt nicht für die dringende

Beförderung von Lebensmitteln oder von leicht

verderblichen Gütern.

§ 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 72

des Straßenpolizeigesetzes geahndet.

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